Haller Hausservice Schwäbisch Hall & Umgebung

Steuerbonus § 35a: Bis zu 20 % Ihrer Kosten zahlt das Finanzamt

Für fast alle unsere Leistungen gilt: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten bekommen Sie über die Steuererklärung zurück – direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Sie brauchen nur unsere Rechnung und zahlen per Überweisung.

Die zwei Fördertöpfe im Überblick

Handwerkerleistungen

20 % · max. 1.200 €/Jahr

Reparaturen, Montagen und Renovierungsarbeiten in Ihrem Haushalt – z. B. Kleinreparaturen oder Möbelmontage.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

20 % · max. 4.000 €/Jahr

Laufende Arbeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde – z. B. Haushaltshilfe, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst.

Wichtig: Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – kein Material. Deshalb weisen wir diese Posten auf jeder Rechnung getrennt aus.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Möbelmontage & Kleinreparaturen

Arbeitskosten laut Rechnung
500 €
Steuerbonus (20 %)
− 100 €
Effektive Kosten
400 €

Beispiel 2: Wöchentliche Haushaltshilfe

Arbeitskosten pro Jahr (ca. 250 €/Monat)
3.000 €
Steuerbonus (20 %)
− 600 €
Effektive Kosten pro Jahr
2.400 €

Hinweis: Vereinfachte Beispiele ohne Material- und Anfahrtsdetails. Der Abzug erfolgt direkt von Ihrer Einkommensteuer. Dies ist keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte geben Steuerberatung oder Finanzamt.

So einfach geht's

  1. Leistung beauftragen und erledigen lassen.
  2. Unsere Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten per Überweisung bezahlen.
  3. Arbeitskosten in der Steuererklärung eintragen (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen").
  4. 20 % werden direkt von Ihrer Steuer abgezogen.

Mehr Details im Ratgeber: Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so geht's →

Häufige Fragen zum Steuerbonus

Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?

Ja. Entscheidend ist, dass die Leistung in Ihrem Haushalt erbracht wird – ob Eigentum oder Miete, spielt keine Rolle. Auch anteilige Kosten aus der Nebenkostenabrechnung können zählen, wenn der Vermieter sie ausweist.

Kann ich beide Höchstbeträge gleichzeitig nutzen?

Ja. Handwerkerleistungen (bis 1.200 €/Jahr) und haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 €/Jahr) sind getrennte Töpfe – zusammen also bis zu 5.200 € mögliche Steuerermäßigung pro Jahr.

Was ist, wenn ich bar bezahle?

Dann ist der Bonus komplett verloren – das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an, selbst mit Quittung. Deshalb: immer überweisen.

Weist Ihre Rechnung die Arbeitskosten korrekt aus?

Ja, immer. Arbeits- und Fahrtkosten stehen bei uns separat auf der Rechnung, Materialkosten getrennt davon – genau so, wie es das Finanzamt verlangt.

Leistung anfragen – Rechnung mit § 35a-Ausweis inklusive.

Egal ob Reparatur, Reinigung oder Gartenpflege: Sie bekommen immer eine Rechnung, mit der der Steuerbonus funktioniert.

Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

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