Steuerbonus § 35a: Bis zu 20 % Ihrer Kosten zahlt das Finanzamt
Für fast alle unsere Leistungen gilt: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten bekommen Sie über die Steuererklärung zurück – direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Sie brauchen nur unsere Rechnung und zahlen per Überweisung.
Die zwei Fördertöpfe im Überblick
Handwerkerleistungen
20 % · max. 1.200 €/Jahr
Reparaturen, Montagen und Renovierungsarbeiten in Ihrem Haushalt – z. B. Kleinreparaturen oder Möbelmontage.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 % · max. 4.000 €/Jahr
Laufende Arbeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde – z. B. Haushaltshilfe, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst.
Wichtig: Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – kein Material. Deshalb weisen wir diese Posten auf jeder Rechnung getrennt aus.
Zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1: Möbelmontage & Kleinreparaturen
- Arbeitskosten laut Rechnung
- 500 €
- Steuerbonus (20 %)
- − 100 €
- Effektive Kosten
- 400 €
Beispiel 2: Wöchentliche Haushaltshilfe
- Arbeitskosten pro Jahr (ca. 250 €/Monat)
- 3.000 €
- Steuerbonus (20 %)
- − 600 €
- Effektive Kosten pro Jahr
- 2.400 €
Hinweis: Vereinfachte Beispiele ohne Material- und Anfahrtsdetails. Der Abzug erfolgt direkt von Ihrer Einkommensteuer. Dies ist keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte geben Steuerberatung oder Finanzamt.
So einfach geht's
- Leistung beauftragen und erledigen lassen.
- Unsere Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten per Überweisung bezahlen.
- Arbeitskosten in der Steuererklärung eintragen (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen").
- 20 % werden direkt von Ihrer Steuer abgezogen.
Mehr Details im Ratgeber: Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so geht's →
Häufige Fragen zum Steuerbonus
Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?
Ja. Entscheidend ist, dass die Leistung in Ihrem Haushalt erbracht wird – ob Eigentum oder Miete, spielt keine Rolle. Auch anteilige Kosten aus der Nebenkostenabrechnung können zählen, wenn der Vermieter sie ausweist.
Kann ich beide Höchstbeträge gleichzeitig nutzen?
Ja. Handwerkerleistungen (bis 1.200 €/Jahr) und haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 €/Jahr) sind getrennte Töpfe – zusammen also bis zu 5.200 € mögliche Steuerermäßigung pro Jahr.
Was ist, wenn ich bar bezahle?
Dann ist der Bonus komplett verloren – das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an, selbst mit Quittung. Deshalb: immer überweisen.
Weist Ihre Rechnung die Arbeitskosten korrekt aus?
Ja, immer. Arbeits- und Fahrtkosten stehen bei uns separat auf der Rechnung, Materialkosten getrennt davon – genau so, wie es das Finanzamt verlangt.
Leistung anfragen – Rechnung mit § 35a-Ausweis inklusive.
Egal ob Reparatur, Reinigung oder Gartenpflege: Sie bekommen immer eine Rechnung, mit der der Steuerbonus funktioniert.
Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr