· Haller Hausservice
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So geht's
20 % der Arbeitskosten zahlt das Finanzamt – wenn Sie drei einfache Regeln beachten. Wir erklären Schritt für Schritt, wie der Steuerbonus funktioniert.
Wussten Sie, dass das Finanzamt einen Teil Ihrer Handwerkerrechnung übernimmt? Nach § 35a EStG bekommen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern eins zu eins von der Steuer. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was wird gefördert?
Das Gesetz unterscheidet zwei Töpfe, die Sie beide gleichzeitig nutzen können:
| Kategorie | Erstattung | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen (Reparatur, Renovierung, Montage, Gartenarbeiten mit Werkcharakter) | 20 % der Arbeitskosten | bis zu 1.200 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Haushaltshilfe, laufende Gartenpflege, Winterdienst) | 20 % der Arbeitskosten | bis zu 4.000 € |
Wichtig: Gefördert werden nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – Materialkosten zählen nicht. Deshalb weisen wir auf jeder Rechnung die Arbeitskosten separat aus.
Rechenbeispiel
Sie lassen für 500 € Arbeitskosten Möbel montieren, Türen einstellen und eine Silikonfuge erneuern:
- Arbeitskosten: 500 €
- Steuerbonus: 20 % von 500 € = 100 €
- Diese 100 € werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen.
Bei einer regelmäßigen Haushaltshilfe für 250 € im Monat (3.000 € im Jahr) sind es sogar 600 € Erstattung pro Jahr – Jahr für Jahr.
Die drei Bedingungen
- Rechnung: Sie brauchen eine ordentliche Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten. Barzahlung ohne Rechnung ist ausgeschlossen.
- Unbare Zahlung: Überweisen Sie den Betrag – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, selbst mit Quittung.
- Eigener Haushalt: Die Leistung muss in Ihrem Haushalt erbracht werden – dazu zählen auch Garten, Garage und der angrenzende Gehweg (z. B. beim Winterdienst).
Wo trage ich das ein?
In der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen”. Sie tragen die Arbeitskosten ein, das Finanzamt zieht automatisch 20 % von Ihrer Steuer ab. Die Rechnungen müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Bar bezahlt: der häufigste Fehler – damit ist der Bonus komplett weg.
- Material mit angesetzt: absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten.
- Rechnung verloren: das Finanzamt darf die Rechnung anfordern – gut ablegen.
- Mieter denken, es gilt nur für Eigentümer: Falsch! Auch Mieter können Leistungen in ihrer Wohnung absetzen – sogar Posten aus der Nebenkostenabrechnung, wenn der Vermieter sie ausweist.
Fazit: Rechnung verlangen lohnt sich immer
Wer Handwerker- und Haushaltsleistungen legal mit Rechnung beauftragt, zahlt effektiv rund ein Fünftel weniger – und ist bei Schäden über die Betriebshaftpflicht des Dienstleisters abgesichert. Schwarzarbeit spart am Ende fast nie.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
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