Entlastungsbetrag: Bis zu 131 € pro Monat von der Pflegekasse
Wer zu Hause lebt und einen Pflegegrad hat, dem stehen monatlich bis zu 131 € für Unterstützung im Alltag zu. Viele wissen das nicht – und lassen Jahr für Jahr über 1.500 € verfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für wen? Alle mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause leben – schon ab Pflegegrad 1.
- Wie viel? Bis zu 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI), zusätzlich zu Pflegegeld und anderen Leistungen.
- Wofür? Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – z. B. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
- Wie? Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen (Erstattungsprinzip) oder eine Abtretungserklärung nutzen.
Rechenbeispiel: Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2
- 2 Stunden Haushaltshilfe pro Woche, ca.
- 300 €/Monat
- Entlastungsbetrag der Pflegekasse
- − 131 €/Monat
- Ihr Eigenanteil
- 169 €/Monat
Vom Eigenanteil lassen sich zusätzlich 20 % über den Steuerbonus § 35a von der Steuer abziehen. Voraussetzung für die Kassen-Erstattung ist ein nach Landesrecht anerkanntes Unterstützungsangebot.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad prüfen: Noch keiner vorhanden? Formlos bei der Pflegekasse beantragen – wir sagen Ihnen gerne, wie.
- Mit uns sprechen: Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung Sie brauchen und wie Sie den Entlastungsbetrag dafür nutzen können.
- Hilfe starten: Feste Bezugsperson, feste Zeiten – und die Rechnungen für die Pflegekasse bekommen Sie von uns.
Gut zu wissen: Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 €/Monat für anerkannte Angebote nutzen – sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und den einfachsten Weg für Ihre Situation.
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Ratgeber: Entlastungsbetrag der Pflegekasse richtig nutzen →
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle, die zu Hause leben und einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben. Schon bei Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch von bis zu 131 € pro Monat – gerade hier wird er am häufigsten verschenkt.
Muss ich den Betrag beantragen?
Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Ausgezahlt wird aber nur gegen Nachweis: Sie reichen Rechnungen anerkannter Angebote bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen bis zu 131 € pro Monat erstattet.
Verfällt nicht genutztes Geld?
Nicht sofort: Ungenutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie – es lohnt sich also, zeitnah zu starten.
Können Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Sprechen Sie uns dazu an – wir erklären Ihnen im Gespräch den aktuellen Stand und die einfachsten Wege, den Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag zu nutzen.
Sprechen Sie mit uns – wir erklären es verständlich.
Kostenloses Beratungsgespräch für Senioren und Angehörige: Welche Hilfe ist möglich, was zahlt die Pflegekasse, wie geht es los?
Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr