· Haller Hausservice
Entlastungsbetrag der Pflegekasse richtig nutzen
Jeden Monat lässt die Mehrheit der Berechtigten Geld der Pflegekasse verfallen. So nutzen Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat richtig.
Wer zu Hause lebt und einen Pflegegrad hat, dem stehen bis zu 131 € pro Monat als sogenannter Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI). Das Erstaunliche: Ein großer Teil dieses Geldes wird nie abgerufen – oft, weil Betroffene und Angehörige gar nicht wissen, dass es den Anspruch gibt oder wie man ihn nutzt.
Wer hat Anspruch?
Alle Versicherten, die
- einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben und
- zu Hause gepflegt werden bzw. zu Hause leben (nicht im Pflegeheim).
Schon mit Pflegegrad 1 – also bei geringen Beeinträchtigungen – besteht der volle Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Gerade hier wird das Geld am häufigsten verschenkt.
Wofür darf das Geld verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für Angebote, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit im Alltag fördern, zum Beispiel:
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung durch nach Landesrecht anerkannte Anbieter),
- Tages- und Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste.
Welche Anbieter in Baden-Württemberg anerkannt sind, regelt die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO). Fragen Sie beim Anbieter direkt nach dem Anerkennungsstatus – oder bei Ihrer Pflegekasse.
So funktioniert die Abrechnung
Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse zahlt nicht automatisch jeden Monat aus. Es ist ein Erstattungsprinzip:
- Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch und erhalten eine Rechnung.
- Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein (Formular „Erstattung Entlastungsbetrag” – gibt es bei jeder Kasse).
- Die Kasse erstattet bis zu 131 € pro Monat.
- Bei vielen Kassen können Sie auch eine Abtretungserklärung unterschreiben – dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.
Nicht genutzte Beträge verfallen – aber nicht sofort
Der Entlastungsbetrag sammelt sich an, wenn er nicht genutzt wird: Nicht verbrauchte Beträge können Sie ins Folgejahr übertragen, dort aber nur bis zum 30. Juni verwenden. Danach verfällt das Guthaben. Wer also z. B. seit Januar einen Pflegegrad hat und noch nichts eingereicht hat, kann rückwirkend mehrere hundert Euro nutzen.
Rechenbeispiel
Frau M. aus Schwäbisch Hall hat Pflegegrad 2 und bekommt wöchentlich 2 Stunden Haushaltshilfe von einem anerkannten Anbieter:
- Kosten pro Monat: ca. 300 €
- Entlastungsbetrag: 131 € übernimmt die Pflegekasse
- Eigenanteil: 169 € – davon können zusätzlich 20 % über § 35a EStG von der Steuer abgezogen werden.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
- Pflegegrad prüfen: Noch keiner vorhanden? Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen – der Medizinische Dienst begutachtet dann zu Hause.
- Anerkannten Anbieter suchen und Anerkennungsstatus erfragen.
- Leistung starten und Rechnungen sammeln.
- Rechnungen einreichen oder Abtretung vereinbaren.
- Restguthaben im Blick behalten – Stichtag 30. Juni fürs Vorjahr.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.
Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder Haushalt? Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen und Ihren Angehörigen gerne, welche Möglichkeiten es gibt: Senioren-Service ansehen · Alles zum Entlastungsbetrag