Haller Hausservice Schwäbisch Hall & Umgebung

Reinigung in Schwäbisch Hall

Zwischen Arbeit, Familie und Alltag bleibt das gründliche Putzen liegen: Die Grundreinigung wird ewig aufgeschoben, die Wohnungsübergabe rückt näher, das Treppenhaus im Mietshaus putzt „mal wieder keiner".

Je länger es liegen bleibt, desto größer wird der Berg – und bei einer Endreinigung zur Wohnungsübergabe drohen im schlimmsten Fall Abzüge von der Kaution, wenn das Ergebnis den Vermieter nicht überzeugt.

Wir reinigen gründlich, zuverlässig und mit System: einmalig als Grund- oder Endreinigung oder regelmäßig nach festem Plan. Versichert, mit ordentlicher Rechnung – und dank § 35a holen Sie sich 20 % der Arbeitskosten zurück.

Das erledigen wir für Sie

  • Grundreinigung von Wohnungen und Häusern
  • Endreinigung bei Auszug – übergabesicher, auf Wunsch mit Protokoll
  • Regelmäßige Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser
  • Reinigung nach Entrümpelung oder Renovierung
  • Küchen- und Badreinigung intensiv (Kalk, Fett, Fugen)
  • Bodenpflege: saugen, wischen, Hartböden aufbereiten

Endreinigung: entspannt zur Wohnungsübergabe

Die letzte Woche vor der Übergabe ist stressig genug. Wir übernehmen die komplette Endreinigung – Fenster, Küche, Bad, Böden, Keller – und Sie gehen mit einem guten Gefühl in den Übergabetermin. Auf Wunsch sind wir bei der Übergabe dabei und bessern sofort nach, falls der Vermieter etwas bemängelt.

Häufige Fragen zu Reinigung

Was kostet eine Endreinigung bei Auszug?

Als Orientierung: eine 3-Zimmer-Wohnung liegt je nach Zustand meist bei 4–8 Stunden, ab 35 € pro Stunde. Nach ein paar Fotos per WhatsApp nennen wir Ihnen einen verlässlichen Rahmen oder Festpreis.

Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?

Ja, wir kommen komplett ausgestattet mit professionellen Mitteln und Geräten. Wenn Sie bestimmte Produkte wünschen (z. B. für Allergiker), nutzen wir gerne Ihre.

Übernehmen Sie auch regelmäßige Treppenhausreinigung?

Ja, das ist eine unserer Kernleistungen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften: fester Rhythmus, verlässliche Qualität, umlagefähige Rechnung.

Sind Reinigungskosten steuerlich absetzbar?

Ja, Reinigungsleistungen im eigenen Haushalt sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € im Jahr. Rechnung aufheben, unbar zahlen – fertig.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Anruf genügt – wir kümmern uns.

Schildern Sie uns kurz, was ansteht. Sie bekommen sofort eine ehrliche Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

Anrufen WhatsApp