Haller Hausservice Schwäbisch Hall & Umgebung

Haushaltshilfe in Schwäbisch Hall

Der Haushalt frisst Ihre freie Zeit: Nach der Arbeit noch putzen, waschen, bügeln, einkaufen – während Familie, Hobbys und Erholung zu kurz kommen. Oder die Kraft für den Haushalt lässt schlicht nach.

Viele behelfen sich mit Schwarzarbeit über Bekannte – ohne Versicherung, ohne Vertretung im Urlaub, ohne Rechnung. Fällt die Hilfe aus oder passiert ein Schaden, stehen Sie ohne alles da. Und absetzen können Sie davon nichts.

Unsere Haushaltshilfe kommt regelmäßig, angemeldet und versichert: feste Zeiten, feste Ansprechpartner, Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Mit ordentlicher Rechnung, von der Ihnen das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten zurückgibt.

Das erledigen wir für Sie

  • Wohnung putzen: Böden, Bad, Küche, Staub
  • Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und bügeln
  • Betten frisch beziehen
  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Geschirr, Ordnung und Alltagsorganisation
  • Blumen gießen und Briefkasten leeren – auch als Urlaubsservice

Ihre Zeit ist mehr wert als Hausarbeit

Rechnen Sie einmal nach: Vier Stunden Haushalt pro Woche sind über 200 Stunden im Jahr – fünf volle Arbeitswochen. Unsere Kunden gewinnen diese Zeit zurück für Familie, Beruf und sich selbst. Und durch den Steuerbonus nach § 35a kostet die Stunde effektiv rund ein Fünftel weniger, als auf der Rechnung steht.

Häufige Fragen zu Haushaltshilfe

Kommt immer dieselbe Person?

Ja, Sie haben eine feste Haushaltshilfe – Vertrauen entsteht durch bekannte Gesichter. Bei Urlaub oder Krankheit stellen wir eine Vertretung, damit nichts liegen bleibt.

Wie oft kann die Haushaltshilfe kommen?

Ganz nach Bedarf: wöchentlich, alle zwei Wochen oder öfter. Die meisten Kunden starten mit 2–3 Stunden pro Woche und passen den Umfang dann an.

Was unterscheidet Sie von einer privaten Putzhilfe?

Wir arbeiten legal und angemeldet: versichert bei Schäden, mit Vertretungsregelung, verlässlicher Abrechnung und absetzbarer Rechnung. Das gibt es bei Schwarzarbeit alles nicht – dort haften im Zweifel Sie.

Zahlt die Pflegekasse einen Teil der Kosten?

Mit einem Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.

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Ein Anruf genügt – wir kümmern uns.

Schildern Sie uns kurz, was ansteht. Sie bekommen sofort eine ehrliche Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr

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