Winterdienst in Schwäbisch Hall
Es hat über Nacht geschneit – und die Räumpflicht gilt in der Regel schon ab dem frühen Morgen. Wer berufstätig ist, verreist oder körperlich nicht mehr schippen kann, steht jeden Wintermorgen unter Druck.
Wird nicht geräumt und gestreut, haften Eigentümer, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt – Schmerzensgeld und Personenschäden können schnell existenzbedrohend werden. Und der Blick auf die Wetter-App ersetzt keinen verlässlichen Plan.
Übergeben Sie uns Ihre Räumpflicht: Wir beobachten die Wetterlage, räumen und streuen zuverlässig zu den vorgeschriebenen Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz. Sie schlafen ruhig – egal, was über Nacht vom Himmel kommt.
Das erledigen wir für Sie
- Schneeräumen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln nach kommunaler Satzung
- Einsatz-Dokumentation mit Datum und Uhrzeit (wichtig für die Haftung)
- Bereitschaft die ganze Saison – auch an Wochenenden und Feiertagen
- Nachräumen bei Dauerschneefall
- Streugut-Beschaffung und Reste-Entsorgung im Frühjahr
Für Vermieter und Hausverwaltungen
Die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter abzuwälzen funktioniert in der Praxis selten zuverlässig – im Zweifel bleibt die Kontrolle beim Eigentümer. Mit uns haben Sie einen professionellen Winterdienst mit Vertrag, Versicherung und Einsatzprotokoll. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig.
Frühzeitig sichern
Unsere Winterdienst-Touren sind begrenzt und werden nach Route geplant. Sichern Sie sich Ihren Platz am besten schon im Herbst – dann sind Sie beim ersten Schnee garantiert dabei.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Wie schnell sind Sie nach Schneefall vor Ort?
Wir richten uns nach den Räumzeiten der jeweiligen Ortssatzung – in der Regel ist werktags morgens vor 7 Uhr geräumt. Bei Dauerschneefall räumen wir nach.
Was kostet der Winterdienst?
Am beliebtesten ist die Saisonpauschale: ein fester Preis für die ganze Wintersaison, unabhängig davon, wie oft es schneit. Alternativ rechnen wir pro Einsatz ab. Wir erstellen Ihnen ein Angebot nach Fläche und Lage.
Übernehmen Sie die Haftung?
Mit einem Winterdienst-Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über. Wir sind versichert und dokumentieren jeden Einsatz – das ist Ihre Absicherung im Ernstfall.
Ist Winterdienst steuerlich absetzbar?
Ja, Winterdienst auf Ihrem Grundstück und dem angrenzenden Gehweg zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG – 20 % der Arbeitskosten zurück.
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Erreichbar: Montag – Freitag 07:30 – 18:00 Uhr · Samstag 08:00 – 13:00 Uhr